Ankörung 

Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung des DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch.

Das gilt nur für NEU angekörte Hunde!

Alle Hunde, die vor 1.7.2024 angekört wurden,  müssen diesen DNA Profil nicht vorweisen.

Voraussetzungen für die Ankörung:

  • mind. Alter bei der Ankörung 18 Monate
  • Hund muss bei der Stammbuchverwaltung der SKG registriert sein, dazu muss man Original-Stammbaumpapiere an SKG Stammbuchverwaltung schicken (eingeschrieben). Dort wird ein SHSB Nr. zugeteilt. Hunde mit CH-Papieren haben bereits SHSB Nr.
  • Scherren-Gebiss (fehlen dürfen PM1 und M3)
  • Rüden müssen beide Hoden im Hodensack haben
  • HD (Hüftdysplasie) Resultat max. C/C
  • ED (Ellbogendysplasie) Resultat max. 1/1
  • DM Gentest (Degenerative Myelopathie (DM) Exon 2, Labor Laboklin-ID-Nr. 8158)  Antragsformular DM Laboklin 
  • DNA Profil (Laboklin-ID Nr. 810589) Antragsformular DNA Profil Laboklin
  • 1 absolvierte von SKG anerkannte Ausstellung mit Resultat V oder SG.(ab Jugendklasse, 9-18 Monaten) 


Die Röntgenbilder für HD / ED können bei Tierarzt Ihrer Wahl gemacht werden. Sie müssen dann nach Uni Klinik Zürich oder Bern zur Beurteilung eingeschickt werden. Kopien der Resultate müssen zusammen mit original Stammbaumpapieren  bei der Anmeldung für Ankörung beigelegt werden. 

Bei der Ankörung müssen Hunde eine Verhaltens- und Exterieur Beurteilung absolvieren. Die Verhaltensbeurteilung wird in der Form vom Parcours durchgeführt.

Bei der Exterieur Beurteilung werden Hunde von Richter beurteilt und müssen sich überall anfassen lassen, Zähne zeigen und an der Leine laufen.

Detaillierte Informationen zur Ankörung können Sie bei dem Zuchtwart einholen  (zuchtwart(@)chodsky-pes.ch).

Daten der Ankörungen finden Sie HIER